Im PDL Online Magazin finden Sie alles Wissenswerte über das Berufsbild der Pflegedienstleitung, angefangen beim möglichen Bildungsweg und der Weiterbildung als PDL, dem branchenüblichen und durchschnittlich vergüteten Gehalt bis hin zu vielen Job- bzw. Stellenangeboten für Pflegedienstleiter/innen.
Die Bezeichnung Pflegedienstleitung ist weit verbreitet, jedoch weder geschützt noch exakt definiert. Die Pflegedienstleitung ist u.a. in Krankenhäusern und ambulanten und stationären Einrichtungen für alles verantwortlich, was mit dem Pflegemanagement zu tun hat. Das beinhaltet die Personalplanung der Pflegekräfte ebenso wie Schulungen, Vorstellungsgespräche und auch die Koordination von Praktikanten z.B. für das Freiwillige Soziale Jahr oder das Medizinstudium. Auch die Finanzplanung sowie die Planung von Anschaffungen unterliegt der Verantwortung der Pflegedienstleitung. Eventuelle Slogans oder Fortbildungsziele werden ebenfalls von der Pflegedienstleitung definiert. Die Pflegedienstleitung oder kurz PDL gehört zum mittleren bis höheren Management. Meist besteht die PDL aus einer Person, kann jedoch auch aus einem Gremium zusammengesetzt sein.
Eine anerkannte Ausbildung zur PDL gibt es nicht – lediglich Fortbildungen zur PDL, die jedoch nicht immer überall anerkannt werden. Die meisten Pflegedienstleitungen sind examinierte Krankenpfleger bzw. -pflegerinnen, die eine Weiterbildung in betriebswirtschaftlichen Fächern, eventuell kombiniert mit Personalführung, hinter sich gebracht haben. Auch das Studium Pflegemanagement befähigt Personen zur Aufgabe der PDL. Ärzte oder klassische BWLer finden sich unter den Pflegedienstleitungen seltener. Grundsätzlich ist es für die Aufgabe „Pflegedienstleitung“ vom Gesetzgeber verpflichtend, eine bestimmte Ausbildung absolviert zu haben. Welche das ist und welche weiteren Voraussetzungen die Pflegedienstleitung mitbringen muss, wird im Punkt Weiterbildung zur PDL im Detail erklärt.
Aufgabenbereich und Gehälter von Pflegedienstleitungen
Der Brutto-Gehälter von PDL-Fachkräften variieren sehr stark und sind abhängig von der Größe der Einrichtung und dem Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Angestellten. Die PDL ist meist direkt und unmittelbar der Klinikleitung unterstellt und nur dieser Rechenschaft pflichtig. In ihrem eigenen Aufgabenbereich, der Pflege, hat die PDL vollständige Verfügungsgewalt. Auch hier gibt es starke Unterschiede, die in der Stellenbeschreibung beziehungsweise im Vertrag genau festgelegt werden. Je höher der Grad an Verantwortung und Bestimmungsfreiheit, desto höher auch das Gehalt – jedoch desto höher auch das Risiko, bei schlechter „Performance“ die Stelle zu verlieren.
Außer in Krankenhäusern kann man eine PDL auch in Pflegeheimen, Altenheimen und auch in kleinen ambulanten Pflegediensten finden. Die Aufgabenbereiche unterscheiden sich nicht sehr, jedoch hängt das Gehalt der PDL sehr davon ab, wie viel Verantwortung sie trägt und für wie viele Mitarbeiter sie zuständig ist. Je nach Größe der Einrichtung arbeitet die PDL noch selbst in der Pflege mit. Dies kann den Vorteil haben, dass sie selbst regelmäßig „an vorderster Front“ ist und eventuell auftretende Probleme sofort sieht und lösen kann – jedoch kann durch die regelmäßige Mitarbeit am Patienten die Verwaltungsarbeit leiden.